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Handbuch der Beweislast. Band 01 - 03. 3 Bände
Handbuch der Beweislast. Band 01 - 03. 3 Bände , Die fünfte Auflage des in Praxis und Wissenschaft gleichermaßen anerkannten Standardwerkes »Handbuch der Beweislast« erscheint erneut zeitgleich mit folgenden Bänden: Band 1: Grundlagen Band 2: §§ 1-811 BGB Band 3: §§ 812-2385 BGB Beweislastregeln spielen sowohl im außerprozessualen Bereich als auch während des Prozesses eine entscheidende Rolle. Im Handbuch der Beweislast werden Fragen der Beweisführung und der Beweiswürdigung erörtert sowie die verschiedenen Arten der Beweiserleichterungen dargestellt. Zur Vorbereitung eines Prozesses und zur Beurteilung des Prozessrisikos ist die Kenntnis der Beweislastregeln ebenso unerlässlich wie bei der Gestaltung von Individualverträgen und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Handbuch der Beweislast bietet in Band 1 eine systematische Darstellung aller beweislastrelevanten Aspekte des Bürgerlichen Rechts und in Band 2 und 3 eine entsprechende Kommentierung der jeweiligen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Hinblick auf die Verteilung der Beweislast, der Beweisführung und der Beweiswürdigung. Band 1 widmet sich als Grundlagenband insb. folgenden Themen: Allgemeine Einführung in das Beweisrecht mit Schwerpunkten bei den Kapiteln über die Beweiswürdigung und über die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel. Umfangreiches Kapitel über die Beweiserhebung. Darstellung der theoretischen Basis für die zahlreichen Beweislastprobleme im Privatrecht. Aufzeigen der Möglichkeiten zur Vermeidung und Überwindung von Beweisschwierigkeiten. Differenzierte Darstellung zwischen den gesetzlich vorgesehenen, den vertraglichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Möglichkeiten der Beweiserleichterung. Stets geht es dabei um die Frage, auf welche Weise bei auftauchenden Beweisschwierigkeiten ein non-liquet und damit eine Beweislastentscheidung vermieden werden kann. Einzigartig ist in diesem Bereich das umfangreiche Kapitel über die sogenannte sekundäre Behauptungslast, die in der Rechtsprechung immer größere Bedeutung erlangt, sowie ein ABC-Register zum Anscheinsbeweis mit über 200 Stichworten. Ein weiteres zentrales Problem des dritten Teils ist die sog. Beweislastumkehr, die von der Rechtsprechung immer wieder zur Lösung von Beweisproblemen herangezogen wird. Schließlich werden in einem vierten Teil die Kriterien aufgezeigt, die zur Lösung bisher nicht aufgetretener Beweislastprobleme führen können. Die Neuauflage beinhaltet u.a. die folgenden wichtigen Änderungen: Wesentliche Erweiterung des Grundlagenbandes (Kapitel 3, 8, 18, 22, 25) Berücksichtigung der Auswirkungen der Schuldrechtsreform 2022, insb. führt die Warenkauf-Richtlinie (BGBl. 2021 I, S. 2133) zu folgenden beweislastrelevanten Änderungen im Kaufrecht: Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB neue und potentiell hoch streitanfällige Fehlerdefinitionen in §§ 434, 475b und c BGB neue Regeln zur Nacherfüllung in §§ 439, 475 BGB Gesetz für faire Verbraucherverträge (BGBl. 2021 I, S. 3433) Mietspiegelreformgesetz (BGBl. 2021 I, S. 3515) Das neue Betreuungsrecht (BGBl. 2021 I, S. 882) Wohnun , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230531, Produktform: Leinen, Beilage: Schuber, Redaktion: Baumgärtel, Gottfried~Laumen, Hans-Willi~Prütting, Hanns, Auflage: 23005, Auflage/Ausgabe: 5. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 4020, Keyword: Beweis; BGB; Bürgerliches Recht; Beweisführung; Beweiswürdigung; Beweislastregel; Bürgerliches Gesetzbuch; Beweismittel; Privatrecht, Fachschema: Begründung / Beweis (juristisch)~Beweis (juristisch)~Bürgerliches Gesetzbuch - BGB ~Architekt / Honorar~HOAI - Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Honorar / Architekt~Honorar / Ingenieur~Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Ingenieur / Honorar~Körperschaft - Körperschaftsrecht~Haftung / Produkthaftung~Produkthaftung~Schuld (finanziell) - Schuldrecht - Überschuldung~Baurecht / VOB~Verdingungsordnung für Bauleistungen - VOB~VOB~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Rechtsordnungen: Zivilrecht, Code Civil~Internationales Öffentliches Recht: Verantwortlichkeit von Staaten und Körperschaften~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Zivilprozessrecht: Beweisrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Heymanns Verlag GmbH, Verlag: Heymanns Verlag GmbH, Verlag: Carl Heymanns Verlag, Länge: 260, Breite: 190, Höhe: 172, Gewicht: 5452, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783452290038, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2614013
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Schadensersatz bei Verkehrsunfällen (Almeroth, Thomas)
Schadensersatz bei Verkehrsunfällen , Zum Werk Das Nachschlagewerk befasst sich mit den vielfältigen Schadensgruppen, die im verkehrsrechtlichen Rechtsstreit relevant werden können. Insbesondere für die Rechtsanwaltschaft, die nur gelegentlich verkehrsrechtliche Fälle betreut, ist die Fülle der möglichen Anspruchsgrundlagen nur schwer erkennbar. Das neue Nachschlagewerk stellt die in Betracht kommenden Schadenspositionen systematisch vor und erläutert die erfolgreiche Geltendmachung näher. Die einzelnen Schadenspositionen werden in der Tiefe, auch mit Blick auf sehr spezielle Probleme erörtert. Vorteile auf einen Blick umfassender Überblick durch eine speziell auf das Schadensrecht bei Verkehrsunfällen zugeschnittene Darstellung ermöglicht auch verkehrsrechtsfremden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine schnelle Einarbeitung beinhaltet die aktuelle Literatur und Rechtsprechung mit Stand Anfang 2023 mit besonderem Hauptaugenmerk auf die Praxis Zielgruppe Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231110, Produktform: Kartoniert, Autoren: Almeroth, Thomas, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Haftung; Haftungsquote; Personenschaden; Sachschaden; Mithaftung; SGB; BGB; Verkehrsunfall, Fachschema: Recht~Prozess (juristisch) / Zivilprozess~Zivilprozess - Zivilprozessordnung - ZPO~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Schadensersatz, Zivilprozess, Thema: Verstehen, Seitenanzahl: XXXIII, Seitenanzahl: 686, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 224, Breite: 141, Gewicht: 741, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0040, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 79.00 € | Versand*: 0 € -
Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz
Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz , Der einzige Großkommentar zum gesamten Vollstreckungsrecht! Mit der zur Vorauflage erweiterten Herausgeberschaft und einem aufgefrischten Autorenteam wurde die 8. Auflage des bewährten einzigen Großkommentars zum gesamten Vollstreckungsrecht überarbeitet und aktualisiert. Neben der Erweiterung des Autorenkreises wird das Werk als Großkommentar für das gesamte Vollstreckungsrecht ab dieser Auflage in die Reihe der „Kölner Kommentare" integriert. Die „Kölner Kommentare" zeichnen sich durch vertiefte wissenschaftliche Erläuterungen zu sämtlichen Fragestellungen der jeweiligen Fachbereiche aus, ohne dabei die Bedürfnisse der Praxis aus dem Blick zu verlieren. Diesem Ansatz folgt der Kommentar „Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz" bereits seit über 30 Jahren. Das Werk umfasst neben dem 8. und 11. Buch alle Gesetze, die Berührungspunkte zum Vollstreckungsrecht und zum vorläufigen Rechtsschutz haben, und leitet die Praktikerin und den Praktiker durch die schwierige Aufgabe, die erstrittenen Titel auch erfolgreich umzusetzen. Das gesamte 8. Buch der ZPO inklusive der in der Praxis sehr bedeutsamen Vorschriften zum einstweiligen Rechtsschutz wurde von ausgewiesenen Spezialist:innen kommentiert. Zusätzlich wurden auch die Vorschriften des Abschnitts 4 des 11. Buches der ZPO zu den Europäischen Vollstreckungstiteln nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 berücksichtigt. Neben den Vorschriften der ZPO werden auch die AVAG, das AUG, Brüssel I und Ia-VO, die EuKoPfVO, die EuMahnVO, die EuVTVO und die EuBagatellVO behandelt. In der Neuauflage werden u.a. folgende gesetzlichen Änderungen berücksichtigt: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung des Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens, Gesetz vom 7. November 2022, Inkrafttreten am 12. November 2022 Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, Gesetz vom 07.05.2021, Inkrafttreten am 1. Januar 2022 Änderung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz (§§ 850l, 899-910 ZPO), eingefügt durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz, Gesetz vom 22. November 2020, Inkrafttreten am 1. Dezember 2021 Einfügung von § 753a ZPO durch das Gesetz zur Verbessung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, Gesetz vom 22. Dezember 2020, Inkrafttreten am 1. Oktober 2021 Herausgeber: Prof. Dr. Winfried Schuschke , Vorsitzender Richter am OLG a.D. Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker , Universitätsprofessor an der Justus-Liebig-Universität, Gießen Dr. Martin Kessen, LL.M. (UT/Texas), Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Christoph Thole , Dipl.-Kfm., Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht und des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln Autoren: Annette Braun , Richterin am LG; Dirk Büch , Vorsitzender Richter am LG; Prof. Dr. Florian Eichel , Ordinarius am Institut für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht an der Universität Bern; Dr. Alfred Göbel , Richter am BGH; Prof. Dr. Christian Gomille , Professor für B&uu , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Maneshkarimy, Faraz: Schadensersatz statt der Vindikation
Schadensersatz statt der Vindikation , Seit jeher wird der vindikatorische Herausgabeanspruch - als Prototyp des dinglichen Anspruchs - strikt von Ansprüchen schuldrechtlicher Art unterschieden. Dabei ist die dogmatische Klärung des Vindikationsanspruchs bis heute nicht erschöpfend gelungen und dessen genauer Inhalt noch immer umstritten. Insbesondere für die Frage nach der Anwendbarkeit von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts auf den Vindikationsanspruch entfaltet diese Diskussion, welche durch die vielbeachtete Entscheidung des BGH vom 18.03.2016 (NJW 2016, 3235) nochmals deutlich an Brisanz gewonnen hat, praktische Bedeutung. Für Faraz Maneshkarimy bietet diese anhaltende Kontroverse um den Eigentumsherausgabeanspruch Anlass, um dessen Rechtsnatur und Verhältnis zu den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts unter Berücksichtigung der sog. Sperrwirkung des EBV im Rahmen einer tiefschürfenden Analyse auf den Grund zu gehen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Wie lautet die Beweislast für die Zustellung eines Pakets?
Die Beweislast für die Zustellung eines Pakets liegt in der Regel beim Versender. Es liegt in seiner Verantwortung, nachzuweisen, dass das Paket ordnungsgemäß zugestellt wurde, zum Beispiel durch eine Sendungsverfolgungsnummer oder einen Zustellbeleg. Wenn es jedoch Unstimmigkeiten gibt oder der Empfänger die Zustellung bestreitet, kann es erforderlich sein, dass auch der Empfänger nachweist, dass das Paket nicht zugestellt wurde.
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Was bedeutet umgekehrte Beweislast?
Was bedeutet umgekehrte Beweislast? In rechtlichen Angelegenheiten bezieht sich die umgekehrte Beweislast darauf, dass die Beweislast für ein bestimmtes Element einer Klage oder Verteidigung umgekehrt wird. Das bedeutet, dass die Partei, die normalerweise die Beweise erbringen müsste, um ihre Position zu unterstützen, nicht mehr beweisen muss, sondern die andere Partei dies tun muss. Dies geschieht in der Regel, wenn es schwierig oder unmöglich ist, bestimmte Fakten oder Umstände zu beweisen. Die umgekehrte Beweislast wird oft in Verbraucherschutzgesetzen oder bei Produkthaftungsfällen angewendet, um den Verbraucher zu schützen.
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Wer trägt die Beweislast?
In rechtlichen Angelegenheiten trägt normalerweise die Partei die Beweislast, die eine Behauptung aufstellt oder einen Anspruch geltend macht. Das bedeutet, dass diese Partei die Aufgabe hat, die erforderlichen Beweise vorzulegen, um ihre Position zu stützen. Die Beweislast kann je nach Art des Verfahrens und den geltenden Gesetzen variieren. In Zivilverfahren liegt die Beweislast in der Regel bei dem Kläger, während in Strafverfahren die Staatsanwaltschaft die Beweise vorlegen muss, um die Schuld des Angeklagten zu beweisen. Es ist wichtig, die Beweislast zu verstehen, da sie entscheidend dafür ist, wer letztendlich in einem Rechtsstreit die Oberhand hat.
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Was versteht man unter Beweislast?
Was versteht man unter Beweislast? Die Beweislast bezieht sich darauf, welche Partei in einem Rechtsstreit die Verantwortung dafür trägt, bestimmte Tatsachen zu beweisen. In der Regel liegt die Beweislast bei der Partei, die eine Behauptung aufstellt. Das bedeutet, dass diese Partei die Beweise vorlegen muss, um ihre Behauptung zu unterstützen. Wenn die Beweislast nicht erfüllt wird, kann dies zu einer Niederlage in einem Rechtsstreit führen. In einigen Fällen kann die Beweislast jedoch auch auf die Gegenpartei übergehen, wenn bestimmte Umstände vorliegen.
Ähnliche Suchbegriffe für Beweislast:
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Niepmann, Birgit: Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts
Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts , Zum Werk Dieser erfolgreiche Band der NJW Praxis gibt dem Praktiker einen aktuellen und zuverlässigen Überblick über die Rechtsprechung der Familiengerichte zur Unterhaltshöhe. Basierend auf der aktuellen Gesetzeslage sowie den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate der OLG stellt das Werk alle unterhaltsrelevanten Gesichtspunkte systematisch dar. Inhalt Anwendung von Tabellen und Leitlinien/Grundsätzen Anwendung von Quoten und Schlüsseln Sonstige Fragen zur Berechnungsmethode Die Bedürftigkeit des Berechtigten Die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten, insbesondere die zeitliche Begrenzung, Minderung und Ausschluss des Unterhaltsanspruchs Familienrechtliche Ausgleichsansprüche Vorteile auf einen Blick mit allen wichtigen aktuellen Entscheidungen des BVerfG und des BGH zum Unterhaltsrecht mit der aktuellen Düsseldorfer Tabelle praxiserfahrenes Autorenteam Zur Neuauflage Die Neuauflage ist auf dem Stand der aktuellen Düsseldorfer Tabelle (Stand 1.1.2023). Darüber hinaus wird das Werk insgesamt auf den aktuellen Stand gebracht. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft und Fachanwaltschaft für Familienrecht, Notariate sowie Behörden. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 15., völlig überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20230619, Produktform: Kartoniert, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVI, Seitenanzahl: 530, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Länge: 241, Breite: 163, Höhe: 32, Gewicht: 898, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Relevanz: 0006, Tendenz: -1,
Preis: 65.00 € | Versand*: 0 € -
Umschlag für Zustellungsauftrag für förmliche Zustellung, DIN lang, 100 Stück
Umschlag für Zustellungsauftrag für förmliche Zustellung, DIN lang. Innerer Umschlag. Format des Umschlages: DIN lang. Größe (B x H): 220 x 110 mm. Farbe: Recycling gelb. Ausführung: mit Nassklebung. Material und Papiergewicht: Naturpapier, 80 g/qm. Ausführung des Inhalts der Packung: 100 Stück.
Preis: 24.38 € | Versand*: 6.84 € -
Umschlag für Zustellungsauftrag für förmliche Zustellung, DIN lang, 500 Stück
Umschlag für Zustellungsauftrag für förmliche Zustellung, DIN lang. Innerer Umschlag. Format des Umschlages: DIN lang. Größe (B x H): 220 x 110 mm. Farbe: Recycling gelb. Ausführung: mit Nassklebung. Material und Papiergewicht: Naturpapier, 80 g/qm. Ausführung des Inhalts der Packung: 500 Stück.
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Stomahesive Hautschutzpaste zur, zum Haftung
Stomahesive Hautschutzpaste zur, zum Haftung können in Ihrer Versandapotheke www.juvalis.de erworben werden.
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Wer trägt die Beweislast in Verbraucherschutzverfahren?
Wer trägt die Beweislast in Verbraucherschutzverfahren? In Verbraucherschutzverfahren liegt die Beweislast in der Regel beim Unternehmen oder Verkäufer, da Verbraucher oft als die schwächere Partei angesehen werden. Das bedeutet, dass das Unternehmen nachweisen muss, dass es seinen rechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist und die Verbraucher nicht getäuscht oder benachteiligt hat. Verbraucher müssen jedoch auch Beweise vorlegen, um ihre Ansprüche zu unterstützen. In einigen Fällen kann die Beweislast jedoch auf den Verbraucher übergehen, wenn dieser bestimmte Fristen nicht einhält oder nicht alle erforderlichen Informationen vorlegt.
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Wer trägt die Beweislast im Zivilprozess?
Im Zivilprozess trägt grundsätzlich die Partei die Beweislast, die aus einem behaupteten Sachverhalt Rechtsfolgen ableiten möchte. Das bedeutet, dass die Partei diejenige ist, die die erforderlichen Beweise vorlegen muss, um ihre Behauptungen zu belegen. Dabei gilt der Grundsatz "Wer behauptet, muss beweisen". Sollte eine Partei ihre Beweislast nicht erfüllen können, kann das Gericht zuungunsten dieser Partei entscheiden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen die Beweislast umgekehrt ist, beispielsweise im Verbraucherrecht.
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Was bedeutet Verwahrung gegen die Beweislast?
Verwahrung gegen die Beweislast bedeutet, dass die Beweislast für eine bestimmte Tatsache oder Behauptung bei der gegnerischen Partei liegt. Das bedeutet, dass die Partei, die die Behauptung aufstellt, auch die Beweise dafür erbringen muss. Wenn eine Verwahrung gegen die Beweislast vorliegt, muss die gegnerische Partei nachweisen, dass die Behauptung nicht zutrifft. Dies kann in rechtlichen Streitigkeiten eine wichtige Rolle spielen, da die Beweislast oft entscheidend dafür ist, wer einen Rechtsstreit gewinnt. In solchen Fällen ist es wichtig, dass die Parteien ihre Argumente und Beweise sorgfältig vorbringen, um ihre Position zu stärken.
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Wer trägt die Beweislast für einen Sachmangel?
Wer trägt die Beweislast für einen Sachmangel? In der Regel liegt die Beweislast beim Käufer, der nachweisen muss, dass ein Sachmangel vorliegt. Dies bedeutet, dass der Käufer belegen muss, dass das gekaufte Produkt nicht den vereinbarten oder erwarteten Eigenschaften entspricht. Allerdings kann die Beweislast auch beim Verkäufer liegen, wenn dieser eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts übernommen hat. In diesem Fall muss der Verkäufer nachweisen, dass kein Sachmangel vorliegt. Es ist wichtig, dass beide Parteien ihre Pflichten und Rechte im Falle eines Sachmangels kennen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
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