Produkt zum Begriff Anfechtung:
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Schadensersatz bei Verkehrsunfällen (Almeroth, Thomas)
Schadensersatz bei Verkehrsunfällen , Zum Werk Das Nachschlagewerk befasst sich mit den vielfältigen Schadensgruppen, die im verkehrsrechtlichen Rechtsstreit relevant werden können. Insbesondere für die Rechtsanwaltschaft, die nur gelegentlich verkehrsrechtliche Fälle betreut, ist die Fülle der möglichen Anspruchsgrundlagen nur schwer erkennbar. Das neue Nachschlagewerk stellt die in Betracht kommenden Schadenspositionen systematisch vor und erläutert die erfolgreiche Geltendmachung näher. Die einzelnen Schadenspositionen werden in der Tiefe, auch mit Blick auf sehr spezielle Probleme erörtert. Vorteile auf einen Blick umfassender Überblick durch eine speziell auf das Schadensrecht bei Verkehrsunfällen zugeschnittene Darstellung ermöglicht auch verkehrsrechtsfremden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine schnelle Einarbeitung beinhaltet die aktuelle Literatur und Rechtsprechung mit Stand Anfang 2023 mit besonderem Hauptaugenmerk auf die Praxis Zielgruppe Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231110, Produktform: Kartoniert, Autoren: Almeroth, Thomas, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Haftung; Haftungsquote; Personenschaden; Sachschaden; Mithaftung; SGB; BGB; Verkehrsunfall, Fachschema: Recht~Prozess (juristisch) / Zivilprozess~Zivilprozess - Zivilprozessordnung - ZPO~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Schadensersatz, Zivilprozess, Thema: Verstehen, Seitenanzahl: XXXIII, Seitenanzahl: 686, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 224, Breite: 141, Gewicht: 741, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0040, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz
Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz , Der einzige Großkommentar zum gesamten Vollstreckungsrecht! Mit der zur Vorauflage erweiterten Herausgeberschaft und einem aufgefrischten Autorenteam wurde die 8. Auflage des bewährten einzigen Großkommentars zum gesamten Vollstreckungsrecht überarbeitet und aktualisiert. Neben der Erweiterung des Autorenkreises wird das Werk als Großkommentar für das gesamte Vollstreckungsrecht ab dieser Auflage in die Reihe der „Kölner Kommentare" integriert. Die „Kölner Kommentare" zeichnen sich durch vertiefte wissenschaftliche Erläuterungen zu sämtlichen Fragestellungen der jeweiligen Fachbereiche aus, ohne dabei die Bedürfnisse der Praxis aus dem Blick zu verlieren. Diesem Ansatz folgt der Kommentar „Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz" bereits seit über 30 Jahren. Das Werk umfasst neben dem 8. und 11. Buch alle Gesetze, die Berührungspunkte zum Vollstreckungsrecht und zum vorläufigen Rechtsschutz haben, und leitet die Praktikerin und den Praktiker durch die schwierige Aufgabe, die erstrittenen Titel auch erfolgreich umzusetzen. Das gesamte 8. Buch der ZPO inklusive der in der Praxis sehr bedeutsamen Vorschriften zum einstweiligen Rechtsschutz wurde von ausgewiesenen Spezialist:innen kommentiert. Zusätzlich wurden auch die Vorschriften des Abschnitts 4 des 11. Buches der ZPO zu den Europäischen Vollstreckungstiteln nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 berücksichtigt. Neben den Vorschriften der ZPO werden auch die AVAG, das AUG, Brüssel I und Ia-VO, die EuKoPfVO, die EuMahnVO, die EuVTVO und die EuBagatellVO behandelt. In der Neuauflage werden u.a. folgende gesetzlichen Änderungen berücksichtigt: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung des Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens, Gesetz vom 7. November 2022, Inkrafttreten am 12. November 2022 Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, Gesetz vom 07.05.2021, Inkrafttreten am 1. Januar 2022 Änderung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz (§§ 850l, 899-910 ZPO), eingefügt durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz, Gesetz vom 22. November 2020, Inkrafttreten am 1. Dezember 2021 Einfügung von § 753a ZPO durch das Gesetz zur Verbessung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, Gesetz vom 22. Dezember 2020, Inkrafttreten am 1. Oktober 2021 Herausgeber: Prof. Dr. Winfried Schuschke , Vorsitzender Richter am OLG a.D. Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker , Universitätsprofessor an der Justus-Liebig-Universität, Gießen Dr. Martin Kessen, LL.M. (UT/Texas), Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Christoph Thole , Dipl.-Kfm., Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht und des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln Autoren: Annette Braun , Richterin am LG; Dirk Büch , Vorsitzender Richter am LG; Prof. Dr. Florian Eichel , Ordinarius am Institut für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht an der Universität Bern; Dr. Alfred Göbel , Richter am BGH; Prof. Dr. Christian Gomille , Professor für B&uu , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Maneshkarimy, Faraz: Schadensersatz statt der Vindikation
Schadensersatz statt der Vindikation , Seit jeher wird der vindikatorische Herausgabeanspruch - als Prototyp des dinglichen Anspruchs - strikt von Ansprüchen schuldrechtlicher Art unterschieden. Dabei ist die dogmatische Klärung des Vindikationsanspruchs bis heute nicht erschöpfend gelungen und dessen genauer Inhalt noch immer umstritten. Insbesondere für die Frage nach der Anwendbarkeit von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts auf den Vindikationsanspruch entfaltet diese Diskussion, welche durch die vielbeachtete Entscheidung des BGH vom 18.03.2016 (NJW 2016, 3235) nochmals deutlich an Brisanz gewonnen hat, praktische Bedeutung. Für Faraz Maneshkarimy bietet diese anhaltende Kontroverse um den Eigentumsherausgabeanspruch Anlass, um dessen Rechtsnatur und Verhältnis zu den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts unter Berücksichtigung der sog. Sperrwirkung des EBV im Rahmen einer tiefschürfenden Analyse auf den Grund zu gehen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Handbuch der Beweislast. Band 01 - 03. 3 Bände
Handbuch der Beweislast. Band 01 - 03. 3 Bände , Die fünfte Auflage des in Praxis und Wissenschaft gleichermaßen anerkannten Standardwerkes »Handbuch der Beweislast« erscheint erneut zeitgleich mit folgenden Bänden: Band 1: Grundlagen Band 2: §§ 1-811 BGB Band 3: §§ 812-2385 BGB Beweislastregeln spielen sowohl im außerprozessualen Bereich als auch während des Prozesses eine entscheidende Rolle. Im Handbuch der Beweislast werden Fragen der Beweisführung und der Beweiswürdigung erörtert sowie die verschiedenen Arten der Beweiserleichterungen dargestellt. Zur Vorbereitung eines Prozesses und zur Beurteilung des Prozessrisikos ist die Kenntnis der Beweislastregeln ebenso unerlässlich wie bei der Gestaltung von Individualverträgen und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Handbuch der Beweislast bietet in Band 1 eine systematische Darstellung aller beweislastrelevanten Aspekte des Bürgerlichen Rechts und in Band 2 und 3 eine entsprechende Kommentierung der jeweiligen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Hinblick auf die Verteilung der Beweislast, der Beweisführung und der Beweiswürdigung. Band 1 widmet sich als Grundlagenband insb. folgenden Themen: Allgemeine Einführung in das Beweisrecht mit Schwerpunkten bei den Kapiteln über die Beweiswürdigung und über die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel. Umfangreiches Kapitel über die Beweiserhebung. Darstellung der theoretischen Basis für die zahlreichen Beweislastprobleme im Privatrecht. Aufzeigen der Möglichkeiten zur Vermeidung und Überwindung von Beweisschwierigkeiten. Differenzierte Darstellung zwischen den gesetzlich vorgesehenen, den vertraglichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Möglichkeiten der Beweiserleichterung. Stets geht es dabei um die Frage, auf welche Weise bei auftauchenden Beweisschwierigkeiten ein non-liquet und damit eine Beweislastentscheidung vermieden werden kann. Einzigartig ist in diesem Bereich das umfangreiche Kapitel über die sogenannte sekundäre Behauptungslast, die in der Rechtsprechung immer größere Bedeutung erlangt, sowie ein ABC-Register zum Anscheinsbeweis mit über 200 Stichworten. Ein weiteres zentrales Problem des dritten Teils ist die sog. Beweislastumkehr, die von der Rechtsprechung immer wieder zur Lösung von Beweisproblemen herangezogen wird. Schließlich werden in einem vierten Teil die Kriterien aufgezeigt, die zur Lösung bisher nicht aufgetretener Beweislastprobleme führen können. Die Neuauflage beinhaltet u.a. die folgenden wichtigen Änderungen: Wesentliche Erweiterung des Grundlagenbandes (Kapitel 3, 8, 18, 22, 25) Berücksichtigung der Auswirkungen der Schuldrechtsreform 2022, insb. führt die Warenkauf-Richtlinie (BGBl. 2021 I, S. 2133) zu folgenden beweislastrelevanten Änderungen im Kaufrecht: Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB neue und potentiell hoch streitanfällige Fehlerdefinitionen in §§ 434, 475b und c BGB neue Regeln zur Nacherfüllung in §§ 439, 475 BGB Gesetz für faire Verbraucherverträge (BGBl. 2021 I, S. 3433) Mietspiegelreformgesetz (BGBl. 2021 I, S. 3515) Das neue Betreuungsrecht (BGBl. 2021 I, S. 882) Wohnun , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230531, Produktform: Leinen, Beilage: Schuber, Redaktion: Baumgärtel, Gottfried~Laumen, Hans-Willi~Prütting, Hanns, Auflage: 23005, Auflage/Ausgabe: 5. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 4020, Keyword: Beweis; BGB; Bürgerliches Recht; Beweisführung; Beweiswürdigung; Beweislastregel; Bürgerliches Gesetzbuch; Beweismittel; Privatrecht, Fachschema: Begründung / Beweis (juristisch)~Beweis (juristisch)~Bürgerliches Gesetzbuch - BGB ~Architekt / Honorar~HOAI - Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Honorar / Architekt~Honorar / Ingenieur~Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Ingenieur / Honorar~Körperschaft - Körperschaftsrecht~Haftung / Produkthaftung~Produkthaftung~Schuld (finanziell) - Schuldrecht - Überschuldung~Baurecht / VOB~Verdingungsordnung für Bauleistungen - VOB~VOB~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Rechtsordnungen: Zivilrecht, Code Civil~Internationales Öffentliches Recht: Verantwortlichkeit von Staaten und Körperschaften~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Zivilprozessrecht: Beweisrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Heymanns Verlag GmbH, Verlag: Heymanns Verlag GmbH, Verlag: Carl Heymanns Verlag, Länge: 260, Breite: 190, Höhe: 172, Gewicht: 5452, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783452290038, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2614013
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Wie wirkt eine Anfechtung?
Eine Anfechtung wirkt sich auf einen Vertrag oder eine rechtliche Vereinbarung aus, indem sie die Gültigkeit oder Wirksamkeit des betreffenden Dokuments in Frage stellt. Sie kann dazu führen, dass der Vertrag rückgängig gemacht oder geändert wird. Eine Anfechtung kann aufgrund von Irrtum, Täuschung, Drohung oder Willensmängeln erfolgen. Sie hat das Ziel, eine ungerechte oder unfaire Situation zu korrigieren und die Rechte der betroffenen Partei zu schützen. In rechtlicher Hinsicht kann eine Anfechtung zu einer Aufhebung des Vertrags führen und die Parteien in ihre ursprüngliche Position vor Vertragsabschluss zurückversetzen.
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Was bewirkt eine Anfechtung?
Eine Anfechtung hat zur Folge, dass ein Vertrag oder eine rechtsgeschäftliche Erklärung rückwirkend für nichtig erklärt wird. Dadurch werden die Rechtsfolgen des ursprünglichen Vertrags aufgehoben. Eine Anfechtung kann beispielsweise aufgrund von Irrtum, Täuschung, Drohung oder Willensmängeln erfolgen. Durch die Anfechtung wird die Rechtswirksamkeit des Vertrags beseitigt und die Parteien werden in ihre vorvertragliche Position zurückversetzt. Es ist wichtig, eine Anfechtung fristgerecht und formgerecht zu erklären, um die gewünschten rechtlichen Konsequenzen zu erzielen.
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Welche Rechtsfolge hat die Anfechtung?
Die Rechtsfolge der Anfechtung hängt von der jeweiligen Rechtsordnung und den Umständen des Falles ab. In vielen Rechtssystemen kann die Anfechtung dazu führen, dass der angefochtene Vertrag für nichtig erklärt wird. Dies bedeutet, dass der Vertrag von Anfang an als ungültig betrachtet wird. In anderen Fällen kann die Anfechtung dazu führen, dass der Vertrag aufgehoben oder geändert wird. Es ist wichtig, dass die Anfechtung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist erfolgt, da sie sonst möglicherweise nicht mehr wirksam ist. Letztendlich kann die Rechtsfolge der Anfechtung dazu führen, dass die betroffenen Parteien in ihre ursprüngliche Position vor dem Vertragsabschluss zurückversetzt werden.
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Wie läuft eine Anfechtung ab?
Eine Anfechtung läuft in der Regel folgendermaßen ab: Zunächst muss die anfechtende Partei einen Anfechtungsgrund geltend machen, wie beispielsweise Täuschung oder Drohung. Anschließend muss die Anfechtung innerhalb einer bestimmten Frist und in der vorgeschriebenen Form gegenüber der anderen Vertragspartei erklärt werden. Danach wird geprüft, ob die Anfechtung berechtigt ist und ob der Vertrag dadurch unwirksam wird. Falls die Anfechtung erfolgreich ist, wird der Vertrag rückwirkend aufgehoben und die Parteien müssen sich wieder in ihre vorvertragliche Position versetzen.
Ähnliche Suchbegriffe für Anfechtung:
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Niepmann, Birgit: Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts
Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts , Zum Werk Dieser erfolgreiche Band der NJW Praxis gibt dem Praktiker einen aktuellen und zuverlässigen Überblick über die Rechtsprechung der Familiengerichte zur Unterhaltshöhe. Basierend auf der aktuellen Gesetzeslage sowie den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate der OLG stellt das Werk alle unterhaltsrelevanten Gesichtspunkte systematisch dar. Inhalt Anwendung von Tabellen und Leitlinien/Grundsätzen Anwendung von Quoten und Schlüsseln Sonstige Fragen zur Berechnungsmethode Die Bedürftigkeit des Berechtigten Die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten, insbesondere die zeitliche Begrenzung, Minderung und Ausschluss des Unterhaltsanspruchs Familienrechtliche Ausgleichsansprüche Vorteile auf einen Blick mit allen wichtigen aktuellen Entscheidungen des BVerfG und des BGH zum Unterhaltsrecht mit der aktuellen Düsseldorfer Tabelle praxiserfahrenes Autorenteam Zur Neuauflage Die Neuauflage ist auf dem Stand der aktuellen Düsseldorfer Tabelle (Stand 1.1.2023). Darüber hinaus wird das Werk insgesamt auf den aktuellen Stand gebracht. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft und Fachanwaltschaft für Familienrecht, Notariate sowie Behörden. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 15., völlig überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20230619, Produktform: Kartoniert, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVI, Seitenanzahl: 530, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Länge: 241, Breite: 163, Höhe: 32, Gewicht: 898, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Relevanz: 0006, Tendenz: -1,
Preis: 65.00 € | Versand*: 0 € -
Umschlag für Zustellungsauftrag für förmliche Zustellung, DIN lang, 100 Stück
Umschlag für Zustellungsauftrag für förmliche Zustellung, DIN lang. Innerer Umschlag. Format des Umschlages: DIN lang. Größe (B x H): 220 x 110 mm. Farbe: Recycling gelb. Ausführung: mit Nassklebung. Material und Papiergewicht: Naturpapier, 80 g/qm. Ausführung des Inhalts der Packung: 100 Stück.
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Umschlag für Zustellungsauftrag für förmliche Zustellung, DIN lang, 500 Stück
Umschlag für Zustellungsauftrag für förmliche Zustellung, DIN lang. Innerer Umschlag. Format des Umschlages: DIN lang. Größe (B x H): 220 x 110 mm. Farbe: Recycling gelb. Ausführung: mit Nassklebung. Material und Papiergewicht: Naturpapier, 80 g/qm. Ausführung des Inhalts der Packung: 500 Stück.
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Stomahesive Hautschutzpaste zur, zum Haftung
Stomahesive Hautschutzpaste zur, zum Haftung können in Ihrer Versandapotheke www.juvalis.de erworben werden.
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Wann ist eine Anfechtung wirksam?
Eine Anfechtung ist wirksam, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt, die je nach Rechtsgrundlage variieren kann. Zudem muss der Anfechtungsgrund rechtlich relevant und nachweisbar sein. Die Anfechtung muss auch an die richtige Stelle oder Person gerichtet werden, um gültig zu sein. Schließlich muss die Anfechtung in der vorgeschriebenen Form erfolgen, beispielsweise schriftlich oder mündlich. Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Anfechtung wirksam sein.
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Wie kann eine Anfechtung rechtlich wirksam vorgenommen werden? Wann ist eine Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung möglich?
Eine Anfechtung kann rechtlich wirksam vorgenommen werden, indem der Anfechtende den Anfechtungsgrund (z.B. Irrtum, Drohung, arglistige Täuschung) sowie seine Willenserklärung gegenüber dem Vertragspartner erklärt. Eine Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung ist möglich, wenn der Anfechtende durch falsche Angaben des Vertragspartners arglistig getäuscht wurde und dadurch sein Wille zur Abgabe der Willenserklärung beeinflusst wurde. Die Anfechtung muss unverzüglich nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erklärt werden, ansonsten kann sie unwirksam sein.
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Bringt eine Anfechtung beim Bußgeldverfahren etwas?
Eine Anfechtung beim Bußgeldverfahren kann in einigen Fällen erfolgreich sein. Es besteht die Möglichkeit, dass der Bußgeldbescheid aufgrund von formellen Fehlern oder mangelnder Beweislage aufgehoben wird. Es ist jedoch wichtig, dass man sich vor der Anfechtung rechtlich beraten lässt, um die Erfolgsaussichten abzuschätzen.
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Wie kann eine Anfechtung rechtlich begründet und durchgeführt werden? Welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Anfechtung erfüllt sein?
Eine Anfechtung kann rechtlich begründet werden, wenn ein Willensmangel vorliegt, zum Beispiel durch Irrtum, Drohung oder arglistige Täuschung. Um eine Anfechtung durchzuführen, muss der Anfechtende innerhalb einer bestimmten Frist den Anfechtungsgrund gegenüber dem Vertragspartner erklären. Für eine erfolgreiche Anfechtung müssen die Voraussetzungen des Willensmangels nachgewiesen werden und die Anfechtung fristgerecht erfolgen.
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